LOVAG

LOVNA AGENCIJA IZ HRVATSKE


 

Tvrtka Lovag d.o.o. registrirana je u siječnju 2012. kao turistička agencija rješenjima Trgovačkog suda i Ministarstva turizma Republike Hrvatske sa sjedištem u Zagrebu na adresi iz registracije. Od osnivanja do danas Lovag je uspio izgraditi renome male ali visoko profesionalne lovno-turističke agencije koja poznaje   potrebe i očekivanja svojih klijenata na osnovu kojih organizira njihova lovna putovanja.

Poštujući lovnu i turističku struku, poslovnu etiku i financijsku disciplinu, uspjeli smo do danas osigurati suradnju s više od 40 provjerenih i izabranih hrvatskih lovišta (lovo-ovlaštenika) koji su nam dugoročnim agencijskim ugovorima povjerili pravo agencijske prodaje njihovih lovno-turističkih usluga. Lovišta pod ugovorom obuhvaćaju ukupnu površinu od oko 470.000 Ha a među njima se nalaze najkvalitetnija lovišta Hrvatske. Redovitim sudjelovanjem na lovnim sajmovima (Dortmund, Salzburg, Dallas, Mantes la Jolie) i drugim prodajnim aktivnostima, Lovag predstavlja ponudu svojih hrvatskih partnera i godišnje im osigurava posjet oko 200 gostiju što nas svrstava na sam vrh liste lovnih agencija u R. Hrvatskoj. Osim s hrvatskim, Lovag surađuje i s nekoliko probranih lovoovlaštenika iz Afrike, Azije i Europe.

Djelatnici Lovaga, od kojih svaki govori po nekoliko europskih jezika prate svoje goste tijekom njihova boravka u Hrvatskoj i stoje im na raspolaganju nastojeći osigurati sve potrebne usluge, što uključuje brigu o njihovoj sigurnosti te donošenje odluka od važnosti za uspjeh putovanja. Agencija je adekvatno opremljena (terenska vozila, oružje) a u pripremi i provedbi lovno-turističkog putovanja osoblju Lovaga pomaže čitav niz odabranih vanjskih suradnika i tvrtki koji agenciji omogućavaju pružanje kvalitetnih pratećih usluga. Zahvaljujući tome reference potvrđuju da je organizacija putovanja u režiji Lovaga uvijek besprijekorna.

Naš angažman u sufinanciranju lovoovlaštenika i učestaloj prisutnosti u njihovim lovištima omogućava nam da svojim klijentima ponudimo onu vrstu i kvalitetu lova kakvu realno mogu očekivati.  

Budućnost Lovaga ne vidimo toliko u povećanju broja gostiju, koliko u povećanoj ponudi prirodnih lovnih destinacija u kojima će se naši gosti moći prepustiti prirodi i doživjeti čaroliju iskonskog lova. Cilj nam je i postizanje međunarodnog ugleda kojim su kvalitetna lovna putovanja u Hrvatsku povezana s uslugama Lovaga. Da smo na pravom putu dokazuje razvoj naše tvrtke i gosti koji nam se s povjerenjem vraćaju.

 

Za Lovag,
dr.vet.med. Ivan Grosinic

Stojimo vam na raspolaganju.

LOVAG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vertragsgegenstand


Bei der Organisation von Reisen der Reiseagentur LOVAG, ID-Code: HR - AB – 01 – 080784401 (im Folgenden: Agentur), vermittelt die Agentur in ihrer Funktion als Agent zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter (Jagdrevier/Hotel usw.), der im Zielland tätig ist. Die Agentur ist aufgrund von Verträgen berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Veranstalters der Jagdreise Reiseverträge mit Reisenden abzuschließen, was bedeutet, dass hinsichtlich der Qualität der Leistung im gesetzlichen Sinne ein Rechtsverhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden besteht. Mit Abschluss dieses Vertrages akzeptiert der Reisende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters, die ebenso wie der Name des Veranstalters im Angebot der Agentur angeführt sind. Mit Abschluss dieses Vertrages bevollmächtigt der Kunde die Agentur, Verträge mit weiteren Dienstleistern abzuschließen und/oder zu vermitteln, die für die erfolgreiche Organisation der Reise erforderlich sind (Fluggesellschaften, Transportunternehmen, Hotel, Autovermieter, Versicherungen usw.), sowie bei der Durchführung und Organisation von Angelegenheiten zu vermitteln, die im Zielland, im Abreise- oder Transitland im Zusammenhang mit Einreisebestimmungen (Visaregelungen), Aus-, Ein- und Durchfuhr von Waffen und Munition sowie mit der Abwicklung des Exports/Imports und Transports von Jagdtrophäen vorgeschrieben sind. Die Agentur hat Anspruch auf Ersatz der Kosten, die bei der Durchführung der oben genannten Tätigkeiten und Dienstleistungen entstanden sind.

Vertragsabschluss

Angebote, die die Agentur über das Internet, Prospekte, Preislisten oder auf andere Weise an den Kunden übermittelt, sind verbindlich. Es ist die Pflicht des Kunden, sich vor der Bestätigung bei der Agentur über alle eventuell unklaren Details des Angebots zu informieren.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Agentur gilt als abgeschlossen:

a) Wenn der Kunde ein bestimmtes Angebot der Agentur schriftlich oder mittels eines anderen Kommunikationsmittels, das eine nachvollziehbare Spur hinterlässt, angenommen hat

b) Wenn die Agentur die mündliche Bestellung des Reisenden schriftlich bestätigt hat

c) Wenn der Kunde einen Teil- oder den Gesamtbetrag gemäß Angebot bezahlt hat

Mit Abschluss dieses Vertrages verpflichtet sich der Kunde, ohne entsprechende Bevollmächtigung des Agenten nicht direkt mit dem Reiseveranstalter über dessen Leistungen zu verhandeln.

Zahlung

Mit Abschluss des Reisevertrages verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung aller Beträge, die gemäß Angebot vor Reisebeginn zu entrichten sind. Der Kunde ist verpflichtet, die im Angebot, in einer besonderen Vereinbarung bei Vertragsabschluss sowie in der Endabrechnung festgelegten Zahlungsfristen und Zahlungsarten einzuhalten. Nach Abschluss der Reise erstellt die Agentur eine Endabrechnung. Diese basiert auf einem Protokoll des Reiseveranstalters im Zielland und umfasst alle Kosten, die die Agentur für den Kunden beglichen hat, sowie die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen des Reiseveranstalters. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden angerechnet. Alle gemäß Abrechnung geschuldeten Beträge sind vom Kunden fristgerecht zu begleichen. Sämtliche Zahlungen aus diesem Vertrag sind an die Agentur zu leisten; nur bei besonderer Bevollmächtigung dürfen Zahlungen im Zielland an den Veranstalter erfolgen. Rückzahlungen an den Kunden erfolgen schnellstmöglich. Die Agentur garantiert die Rückerstattung von Anzahlungen im Rahmen eines Versicherungsvertrages gemäß dem Gesetz über die Erbringung von Tourismusdienstleistungen. Dies gilt nur für Reisen mit Anzahlungen über 5.000,00 EUR. Die Höhe der Anzahlung wird im Angebot festgelegt. Auf Wunsch kann die Anzahlung durch ein besonderes Bankinstrument garantiert werden.

Reiserücktritt

Sind die Stornobedingungen im Angebot nicht präzisiert, gelten folgende Bestimmungen: Der Kunde kann eine Ersatzperson benennen; mit dieser wird ein neuer Vertrag zu denselben Bedingungen abgeschlossen. Ist im Angebot festgelegt, dass die Kaution/Anzahlung als Anwesenheitsgarantie gilt, erhält der Kunde bei Stornierung bis 90 Tage vor Reisebeginn 50 % der Anzahlung zurück; bei späterer Stornierung entfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Reicht die Anzahlung nicht zur Deckung der entstandenen Kosten, ist der Kunde zur Zahlung der Differenz verpflichtet. Dies betrifft insbesondere:

a) Stornokosten gemäß Bedingungen des Veranstalters im Zielland

b) Vermittlungs-, Bearbeitungs- und Angebotsannahmekosten

c) Kosten für Visa-, Genehmigungs- und Lizenzverfahren

d) Vermittlungskosten anderer Dienstleister

e) Kosten für die Stornierung von Flügen, Mietwagen, Hotels, Guides usw.

Bei Gruppenreisen haften jene Personen, die den Gruppenvertrag abgeschlossen haben. Die Agentur bietet die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung an; lehnt der Kunde diese ab, muss er dies ausdrücklich erklären.

Preis- und Angebotsänderungen

Die Agentur behält sich Preisänderungen bei Erhöhung von Transportkosten, staatlichen Abgaben, Flughafen- und Hafengebühren oder Wechselkursschwankungen vor. Ebenso können Bedingungen geändert werden, wenn sich im Zielland unvorhersehbare Umstände ergeben (z. B. Jagdverbote, Gebührenerhöhungen, Tierseuchen). Der Kunde wird umgehend informiert.

Garantie

Die Agentur übernimmt keine Garantie für die Qualität der Leistungen des Veranstalters oder anderer Dienstleister. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, besteht keine Garantie für Jagderfolg oder Trophäenqualität. Für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten haftet die Agentur bis zum Dreifachen des Reisepreises (ohne Lizenzen und Abschussgebühren).

Reklamationen

Die Reklamationsfrist beträgt 30 Tage nach geplantem Reiseende. Reklamationen sind schriftlich einzureichen. Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort zu melden und im Reiseprotokoll festzuhalten. Nicht genutzte Leistungen gelten nicht als Reklamationsgrund.

Reise-/Jagdprotokoll

Nach Abschluss der Reise wird ein Protokoll erstellt, das Grundlage für die Endabrechnung und eventuelle Reklamationen ist.

Kündigung durch den Agenten

Die Agentur kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bei unvorhersehbaren Umständen kann die Agentur 50 % der Vorbereitungskosten verlangen. Änderungen des Reiseplans berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.

Trophäen

Der Kunde hat die im Zielland geltenden Bewertungssysteme und Einfuhrbestimmungen zu beachten. Die Agentur garantiert keine Einfuhr oder Lieferung der Trophäen. Auf Wunsch kann ein gesonderter Vertrag über Organisation von Präparation und Einfuhr abgeschlossen werden.

Jagdgesetze im Ausland

Der Jäger ist verpflichtet, die Jagdvorschriften des Ziellandes einzuhalten. Bei Verstößen kann die Reise ohne Anspruch auf Rückerstattung beendet werden. Ein gültiger Jagdschein und entsprechende Versicherung sind verpflichtend.

Waffen und Munition

Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften zu Waffen und Munition einzuhalten und erforderliche Dokumente zu beschaffen. Die Agentur bietet Unterstützung an, garantiert jedoch nicht den Verfahrensausgang. Verlust von Gepäck oder Waffen berechtigt nicht zur Preisminderung. Ersatzwaffen können vermittelt werden; Kosten trägt der Kunde.

Sonstiges

Streitigkeiten werden einvernehmlich beigelegt; andernfalls ist das zuständige Gericht im Land der klagenden Partei zuständig.

 

Version: 1.0
Letzte Änderung: November 2025.